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Schlechte Nachrichten für Gärtner: Ab 31. Jänner droht ohne Genehmigung eine Strafe von 135 €, wenn Regenwasser verwendet wird.

Mann gießt Wasser in Fass im Garten, hält Anleitung in der Hand, Gemüsebeet und Schuppen im Hintergrund.

Die erste Moi, wie d’Sophie von da neichn Reg’l fürs Regenwasser g’hört hat, hat’s g’lacht. A Straf dafür, dassd dei Tomaten mit’m Wasser vo deinem eigenen Dach giasst? Des hat klingt wia so a halbwahre G’schicht, de ma um Mitternacht in irgendeiner Facebook-Gruppe liest.

Dann is sie ins Rathaus gangen. A Flyer am Schalter, mit offiziellen Logos g’stempelt, hat a „€135 Verwaltungsstraf“ erwähnt – für ned genehmigte Nutzung von g’sammeltem Regenwasser ab 31. Jänner. Da Beamte hat mit de Schultern zuckt: „Die Leut’ verwenden Regenwasser für vü mehr ois nur für d’Blumen, wiss’n S’ eh.“

Am Heimweg is d’Sophie an de Gärten in da Nachbarschaft vorbeigangen. Reih’n vo blauen Tonnen, provisorische Dachrinnen, große Plastiktanks hinter Zäunen versteckt. Auf amoi hat’s die anders g’sehn. Als mögliches Beweismaterial.

A Gedanke is ihr den ganzen Tag nachgangen.

Was, wann da nächste „umweltfreundliche“ Handgriff plötzlich a Strafzettel hinter da Windschutzscheib’n is?

Warum dei Regentonne auf amoi verdächtig ausschaut

Jahrelang is die Regentonne da stille Held im umweltfreundlichen Garteln gwesen. A einfacher Plastiktank beim Geräteschupfn, a Dachrinne umg’leitet – und ma hat g’fühlt, ma tuat sein Teil. Ka Drama, ka Formulare, nur gratis Wasser, des vom Himmel foit.

Jetzt, ab 31. Jänner, rutscht des harmlose Fass in a graue Rechtszone. Manche Gemeinden und Wasserstellen richten si nach strengeren bundesweiten Vorgaben – und des is ned nur Symbolpolitik. A €135-Straf is drin, wannst g’sammeltes Regenwasser so verwendest, dass es außerhalb vom neichn, erlaubten Rahmen liegt.

Des Paradoxe tut weh: Des gleiche Verhalten, des in Dürrejahren gelobt wor’n is, wird auf amoi als „nicht regelkonforme Nutzung von Wasserressourcen“ eingeordnet.

Stell da a typische Siedlungsstraße vor. Jedes zweite Haus hat an Garten, und in fast jedem Garten steht a Tonne unter da Dachrinne. D’Leut’ san stolz drauf. Red’n drüber, wievü’s bei da Rechnung sparen, und dass ma si bei Gießverboten weniger schuldig fühlt.

Und jetzt stell da an Gemeindekontrolleur vor, der a Routinekontrolle macht. Der is ned „wegen dir“ do – vielleicht geht’s um Bauauflagen oder um a andere Beschwerd. Er sieht an großen 1.000-Liter-Tank am Fallrohr und an Schlauch, der in d’Garage oder gar ins Haus führt. Auf’m Papier is des nimma nur a bissl Hilfe für d’Dahlien. Des is a ned gemeldetes, ned genehmigtes Wassersystem.

Vü Leit seh’n die Grenz ned zwischen „Gartennutzung“ und „Hausversorgung“. Des Recht fangt aber grad an, die Linie mit’m Textmarker zu ziehen.

Hinter de Schlagzeilen is die Logik kühl und verwaltungsmäßig: Behörden woin nachvollziehbare, kontrollierte Wasserkreisläufe. Regenwasser wirkt harmlos in da Gießkanne – aber sobald’s in Toiletten, Waschmaschinen oder gar an Küchenwasserhahn einig’leitet wird, is ma im Bereich von Gesundheits- und Hygienevorschriften.

Ab 31. Jänner werd’n in manchen Gemeinden die Verordnungen g’schärft: Meldepflicht für Anlagen, Trennung von Leitungsnetzen, nur bestimmte Nutzungen (z. B. ausschließlich draußen), und Grenzen bei Volumen oder Anschluss. Die €135-Straf is da sichtbare Zipfel von am viel größeren Eisberg: die Idee, dass Wasser – sogar Regenwasser – nimma einfach „bedien di“ is.

Und ehrlich: Ka Mensch liest 12 Seiten Gemeindeverordnung, bevor er a Plastiktone aus’m Abverkauf hinstellt.

Wie du dei Regenwasser behaltest … ohne a Straf einzifangen

Wennst eh scho a Tonne im Garten host, kummt da normal kana vorbei, nur weil du gestern d’Gießkanne vollgmacht host. Des eigentliche Risiko fangt dann an, wenn dei System wia a Mini-Untergrund-Wassernetz ausschaut. Wenn Leitungen durch die Hauswand gehen, wenn a Pumpe mit der Inneninstallation verbunden is, oder wennst Regenwasser fürs Klo oder fürs Wäschewaschen verwendest ohne Meldung – dann bist in da Gefahrenzone.

Erster Schritt: Schau da genau an, wofür du dein Regenwasser wirklich nutzt. Draußen gießen? Terrasse putzen? A Zierteich auffüllen? Des is meistens toleriert oder ausdrücklich erlaubt – solang ka Kontakt zum Trinkwassernetz besteht. Innenanwendungen dagegen brauchen oft a Meldung oder sogar a vorherige Genehmigung beim Rathaus oder bei da zuständigen Wasserstelle.

A einfache Faustregel: Wenn da Schlauch ins Haus eini geht, brauchst wahrscheinlich Papierkram.

Vü Gärtner*innen ham ihr System „nebenbei“ wachsen lassen. Zuerst a Tonne, dann a kleine Pumpe, dann a Erdtank, dann steckt da „g’scheite“ Nachbar, der „si mit Sanitär auskennt“, des ans Klo. Keiner hat an Vorschriften dacht. Ziel war Wasser sparen und a bissl unabhängiger sein, wenn wieder Dürre-Verordnungen kommen.

Genau so rutscht ma unabsichtlich ins Illegale. Ned aus Bosheit, sondern aus dem typischen DIY-Strudel. A Teil dazu, dann noch eins – und aus dem Gartengadget wird a paralleles Wassernetz. Und des Gesetz is wurscht, dass des aus guter Absicht und mit YouTube-Anleitungen gebaut wor’n is.

Des kenn ma eh: der Moment, wo a kleines „Hackl“ dahoam auf amoi a richtige Anlage wird … ohne dass ma’s g’merkt hat.

Du musst ned alles abmontieren, damitst ruhig schlafen kannst. Es geht drum, dein System und dein Status aufzuräumen. Fang damit an, dassd mit deiner Gemeinde oder dem lokalen Wasserbüro red’st. Vü von denen ham a kurzes Merkblatt oder a Standard-Meldung für Regenwassernutzung – mit klarer Angabe, was erlaubt is: nur draußen, ka Verbindung zum Trinkwasser, getrennte Kreisläufe.

Manche Rathäuser fördern einfache Systeme sogar und greifen erst durch, wenn Regenwasser- und Leitungswassernetz vermischt werd’n. Genau dort entsteh’n Gesundheitsrisiken – vor allem, wenn Regenwasser über a schlecht g’machte Verbindung ins öffentliche Netz zurückdrücken kann.

„Bestraf’t werd’n die Leut’ weniger fürs Fass als dafür, dass’s a verstecktes zweites Wassernetz basteln“, erklärt a Gemeindetechniker. „Was uns Sorgen macht, san Quer-Verbindungen und dass kana mehr weiß, was wo fließt.“

Damitst auf da sicheren Seit’n bist, schaut die Checkliste meistens so aus:

  • Nur draußen nutzen: gießen, Geräte reinigen, Stiefel abspülen – ned Geräte im Haus speisen
  • Ka dauerhafte Verbindung zwischen Regenwasserleitungen und dem internen Trinkwassersystem
  • Sichtbare, zugängliche Installation, ned versteckt in Wänden oder abgehängten Decken
  • Meldung bei da Gemeinde, wenn Speichervolumen oder Nutzung über a simple Gartentonne hinausgeht
  • Lokale Dürre-Regeln einhalten, a wennst „dei“ Regenwasser verwendest

Zwischen Öko-Geste und Bürokratie: wie’s fürs Garteln weitergeht

Die neiche Spannung rund ums Regenwasser sagt vü über unsre Zeit. Auf da an Seit’n: immer strengere Dürrewarnungen, Schlauchverbote, gelbe Rasen im Juli und da Appell an „verantwortungsvolle Bürger“, die kan Tropfen verschwenden. Auf da andern Seit’n: a Rechtsrahmen, der für a Welt g’macht wor’n is, wo Wasser aus ana einzigen, kontrollierten Leitung kommt – ned aus an Mix aus Tonnen, Tanks, Brunnen und Filtern, betreut von normalen Leut’.

Die Lücke zwischen offizieller Rhetorik und Alltag wird direkt am Gartentor größer. Für die meisten fühlt’s si instinktiv fair an, den Regen vom eigenen Dach aufzufangen. Mit €135 bedroht zu werd’n, wenn ma des gleiche Wasser außerhalb streng definierter Nutzungen verwendet, fühlt si wie a Watschn an.

Gleichzeitig gibt’s a langfristige Frage: Wenn immer mehr Leut’ mehr Autonomie suchen, fangt die Debatte erst an, wer Wasser kontrolliert – und unter welchen Bedingungen. Heit trifft’s Gärtner*innen mit ana Regentonne. Morgen kann’s um gemeinsame Zisternen im Wohnblock gehen, um Nachbarschaftsbrunnen oder um kooperative Filtersysteme.

Jede*r wird a Haltung finden müssen: still mitmachen und die Tonne strikt nur für d’Rosen nehmen. Die Anlage melden und a bissl mehr Bürokratie schlucken für Rechtssicherheit. Oder politisch Druck machen für klarere, unterstützendere Regeln, die kleinräumige, bürgergetragene Wassersysteme anerkennen statt sie als verdächtige Netze zu behandeln.

Beim nächsten Vorbeigehen an deiner Regentonne schaust vielleicht anders drauf. Als simple Plastikkiste. Als Symbol dafür, wie Hausverstand mit Vorschriften z’sammkracht. Oder als Anfang von ana Diskussion, der si Gärtner*innen, Nachbarn und Gemeindevertreter gemeinsam stellen müssen – bevor da nächste trockene Sommer kommt und die nächste Runde Strafen.

Kernpunkt Detail Nutzen für die Leser*innen
Die €135-Straf verstehen Neiche Regeln gelten ab 31. Jänner für „ned genehmigte“ Nutzungen von g’sammeltem Regenwasser Vermeid a unerwartete Strafe für a System, des du für harmlos g’halten host
Riskante Installationen erkennen Innenanschlüsse, Pumpen und versteckte Leitungen können als ned gemeldetes zweites Netz gelten Erkenn, was du anpassen solltest, bevor a Kontrolle kommt oder a Nachbar si beschwert
Dei Öko-Geste absichern Nur draußen nutzen, Kreisläufe trennen, wenn nötig a einfache Meldung im Rathaus Weiter Wasser sparen und trotzdem rechtlich auf da sicheren Seit’n bleiben

FAQ:

  • Darf i nach dem 31. Jänner no a einfache Regentonne im Garten verwenden?
    Ja, in de meisten Fälle bleibt a Basistonne, die nur fürs Gießen im Freien verwendet wird, erlaubt – solang sie ned an die Inneninstallation angeschlossen is und lokale Regeln nix anderes sagen.
  • Wann gilt die €135-Straf tatsächlich?
    Meist zielt’s auf ned genehmigte oder ned gemeldete Systeme ab – vor allem, wenn Regenwasser ins Haus einig’leitet wird oder mit’m Trinkwassernetz vermischt wird, oder wenn lokale Wassernutzungsregeln eindeutig verletzt werden.
  • Muss i meine Anlage im Rathaus melden?
    Bei ana kleinen Tonne fürs manuelle Gießen oft ned. Bei größeren Tanks, Pumpen oder jeder Innenverwendung (Toilette, Waschmaschine) verlangen vü Gemeinden zumindest a Meldung, manchmal a formelle Genehmigung.
  • Darf i g’sammeltes Regenwasser fürs Klo oder für die Waschmaschine verwenden?
    Nur wenn’s die lokalen Vorschriften zulassen und du das offizielle Verfahren einhältst: getrennte Kreisläufe, passende Ausrüstung und Meldung bei der Behörde. Sonst is des genau die Art Nutzung, die zu ana Strafe führen kann.
  • Was sollt i heit ändern, damit i sicher bin?
    Regenwasser draußen lassen, jede improvisierte Verbindung zu Innenleitungen trennen, deine Gemeinderegeln nachlesen und im Zweifel vor dem 31. Jänner ins Rathaus oder zur Wasserstelle gehen und dir schriftliche Auskunft holen.

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